1. Bedingungen und Konditionen Albertronic B.V.
In diesem Dokument finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Albertronic B.V. Zunächst einmal ist es gut, Sie darüber zu informieren, dass Albertronic B.V. hiermit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anderer Parteien ablehnt.
Erklärungen zu den Definitionen in diesen Bedingungen und Konditionen:
- Auftragnehmer: Privatunternehmen[1 ] Albertronic, von nun an bezeichnet als Albertronic.
- Kunde: Jede natürliche oder juristische Person, die Dienstleistungen von Albertronic bezieht oder mit der Albertronic über den Abschluss eines Geschäfts/Vertrags verhandelt.
- Vertrag: Jeder Vertrag, der zwischen Albertronic und dem Auftraggeber geschlossen wurde, unabhängig davon, wie dieser Vertrag zustande gekommen ist.
- Schriftliche Kommunikation: Jede Form der Kommunikation, die nicht mündlich stattfindet. Digitale Kommunikation[2] ist daher in dieser Beschreibung enthalten.
2. Anwendbarkeit
- Die Albertronic-AGB gelten für jedes Angebot von und jeden Vertrag mit Albertronic oder zwischen Albertronic und einem Kunden, auf den Albertronic diese AGB für anwendbar erklärt hat. Die Albertronic-Geschäftsbedingungen gelten unabhängig von den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers: diesen wird grundsätzlich widersprochen. Nur in den Fällen, in denen die Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben, dass die Albertronic-Bedingungen keine Anwendung finden sollen, finden die Albertronic-Bedingungen keine Anwendung.
3. Preise
- Der Preis für die zu liefernden Waren und/oder Dienstleistungen ist der Preis, der im Angebot von Albertronic in der per E-Mail versandten Preisliste angegeben ist. Während der im Angebot angegebenen Frist werden die Preise für die angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen nicht erhöht, ohne dass der Kunde darüber informiert wird.
- Die von Albertronic angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
4. Das Abkommen
- Wenn Albertronic einen potenziellen Kunden kennengelernt hat und beschließt, diesen Kunden in den Kundenstamm aufzunehmen, wird dem Kunden per E-Mail eine Liste mit Waren und Preisen zugesandt. Wenn der Kunde daraufhin eine Bestellung aufgibt (auf der Grundlage dieser per E-Mail übermittelten Liste), wird von Albertronic eine Auftragsbestätigung per E-Mail versandt. Diese Art des Vertragsabschlusses schließt andere Formen des Vertragsabschlusses zwischen Albertronic und dem Kunden nicht aus.
- Der Vertrag zwischen Albertronic und dem Auftraggeber kommt durch Angebot und Annahme zustande (Artikel 6:217 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Dieser kann sowohl schriftlich als auch mündlich zustande kommen, unter Berücksichtigung der Definition des Begriffs "Vertrag" in Artikel 1 dieser Bedingungen.[1]
- Mitarbeiter von Albertronic oder von Albertronic beauftragte Dritte können keine verbindlichen Vereinbarungen mit dem Kunden treffen. Zusagen (mündlich oder schriftlich) binden Albertronic erst, wenn und soweit sie von einem bevollmächtigten Vertreter von Albertronic bestätigt werden.
- Der/die zwischen Albertronic und dem Kunden geschlossene(n) Vertrag/Verträge haben grundsätzlich keine feste Laufzeit.
- Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung(en) mit Albertronic können nur schriftlich und ausdrücklich vereinbart werden.
- Die Produktion der bestellten Artikel durch den Kunden bei Albertronic beginnt, nachdem die Bestellung aufgegeben wurde und bei Albertronic eingetroffen ist.
- Für einmalige Aufträge gelten die gleichen Verfahren wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben.
[1] Der Vollständigkeit halber: Erklärungen, einschließlich Bekanntmachungen, können in jeder Form abgegeben werden und in jedes Verhalten eingebettet sein (siehe Abschnitt 3:37 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).
5. Durchführung des Abkommens
- Albertronic garantiert zu jeder Zeit, dass die gelieferten Waren mit dem Vertrag übereinstimmen. Die endgültige Beurteilung, ob die von Albertronic gelieferten Waren und Dienstleistungen mit dem Vertrag übereinstimmen, obliegt Albertronic.
- Wenn Albertronic es, aus welchem Grund auch immer, für notwendig hält, wird der Kunde gebeten, im Voraus zu zahlen, woraufhin die Arbeit beginnt. In anderen als den oben beschriebenen Fällen beginnt Albertronic mit der Produktion, sobald der Auftrag des Auftraggebers eingegangen ist.
- Wenn Albertronic es für erforderlich hält, führt Albertronic Reparaturarbeiten durch, die in den Geltungsbereich des Vertrags fallen. In einigen Fällen können diese Reparaturarbeiten für den Kunden durch die geltende Garantie abgedeckt sein. Die Beurteilung, ob bestimmte Reparaturarbeiten durch die geltende Garantie abgedeckt sind, obliegt stets Albertronic.
- Albertronic ist berechtigt, dem Auftraggeber im Falle von Reparaturarbeiten Kosten in Rechnung zu stellen, wenn Albertronic dies für notwendig erachtet.
- Albertronic leistet grundsätzlich keine Rückerstattung an den Kunden, es sei denn, Albertronic hält dies für gerechtfertigt und notwendig.
- Albertronic wird bei der Durchführung des Vertrages mit dem Auftraggeber stets die größtmögliche Sorgfalt walten lassen. Albertronic handelt bei der Durchführung des Vertrags nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Berufsstandards. Diese professionellen Standards können sich von Zeit zu Zeit ändern, auch aufgrund technologischer Entwicklungen.
- Albertronic kann den Vertrag mit dem Abnehmer jederzeit kündigen. Dies bedeutet, dass Albertronic nicht mehr für den Abnehmer produziert und sobald dies möglich ist, wird Albertronic die Zusendung von Preislisten (wie in Artikel 3.1 erwähnt) an den Abnehmer einstellen. Wenn Albertronic jedoch nach Beendigung des Vertrags versehentlich weiterhin die Preisliste versendet, kann der Kunde keine Produktionsarbeiten, Waren oder andere Dienstleistungen von Albertronic beanspruchen.
- Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag jederzeit zu kündigen. Bestehende Rechtsbeziehungen zwischen Albertronic und dem Auftraggeber sind in diesem Fall zu regeln. Siehe u.a. Artikel 15 dieser Bedingungen.
6. Lieferklauseln
- Die Lieferzeit/der Zeitraum für die Lieferung der vom Kunden bestellten Artikel beträgt im Prinzip 2 bis 3 Tage, aber die Lieferzeit ist nicht festgelegt. Die Lieferung kann sich jederzeit verzögern. Gibt es eine Verzögerung bei einer Bestellung? In diesem Fall gibt es keine feste Lieferfrist.
- Bei Lieferverzögerungen wird der Kunde schriftlich oder telefonisch informiert.
- Die Lieferung erfolgt, sobald die Produktion abgeschlossen ist.
7. Zahlungsbedingungen
- Wenn der Kunde zum ersten Mal eine Bestellung bei Albertronic aufgibt, muss die Zahlung im Voraus geleistet werden. Nach einer erfolgreichen Erstbestellung/Zahlung wird ebenfalls das in Artikel 7.2 beschriebene Verfahren angewandt.
- Die Rechnung für die gelieferten Waren wird gleichzeitig mit der Auslieferung der Bestellung durch den Kunden versandt. Für diese Rechnung gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen.
- Bei Kreditkartenzahlungen wird die Zahlung im Voraus oder bei Übersendung der Bestellung an den Kunden verlangt. Bei Zahlung per Kreditkarte werden von Albertronic zusätzliche Kosten berechnet, da diese zusätzlichen Kosten ebenfalls von Albertronic getragen werden müssen.
- Wenn die Rechnung nicht innerhalb der in Artikel 7.2 beschriebenen Zahlungsfrist bezahlt wurde, folgt eine erste Zahlungserinnerung. Die Zahlungsfrist für diese Mahnung beträgt 14 Tage. Mit dieser ersten Zahlungserinnerung wird der Kunde über die Verwaltungskosten (€ 30,00) informiert, die im Falle einer zweiten Zahlungserinnerung anfallen werden.
- Wird die Rechnung nach der ersten Zahlungserinnerung nicht bezahlt, folgt eine zweite Zahlungserinnerung. Die Zahlungsfrist für die zweite Zahlungserinnerung beträgt 5 Arbeitstage. Die Verwaltungskosten werden dem Kunden auch im Falle dieser zweiten Mahnung gemäß Artikel 7.4 in Rechnung gestellt.
- Wenn der Kunde die zweite Zahlungserinnerung nicht bezahlt hat, wird Albertronic die entsprechenden Schritte einleiten, um dem Kunden die gesetzlich zulässigen Kosten in Rechnung zu stellen. Falls erforderlich, wird ein Dritter eingeschaltet, um die ausstehenden Beträge einzutreiben.
8. Gerichtliche Zinsen/außergerichtliche Kosten
- Bei nicht fristgerechter Bezahlung ausstehender Rechnungen ist Albertronic berechtigt, ab dem Tag, an dem der Vertrag in Verzug geraten ist, gesetzliche Zinsen gemäß dem niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuch in Rechnung zu stellen.
- Die außergerichtlichen Kosten, die Albertronic (oder einem beauftragten Dritten) entstehen, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
9. Haftung
- Im Falle der Lieferung der Zündung(en): Albertronic liefert die Zündung(en) an den Kunden. In Anbetracht der Art des Ziels/der Ziele, für das/die diese Zündung(en) verwendet wird/werden (u.a. Autos mit relativ alten Baujahren), kann Albertronic grundsätzlich nicht für Folgeschäden und andere Schäden haftbar gemacht werden.
- Die Beweislast für Komplikationen mit der/den von Albertronic hergestellten Zündung(en) liegt stets beim Auftraggeber. Die Beurteilung, ob die Substantiierung eines Mangels seitens Albertronic ausreichend ist, obliegt immer Albertronic. Albertronic arbeitet und bewertet bei dieser Beurteilung stets nach den geltenden fachlichen Standards und hält sich an den Maßstab der Angemessenheit und Fairness.
- Im Falle der Lieferung eines "Batteriemanagementsystems": Das BMS ist zur Unterstützung der vorhandenen Batterie(n) des Kunden gedacht. Dieses Batteriemanagementsystem steuert das Laden/Entladen der Batterien beim Kunden in die richtige Richtung. Aufgrund der Beschaffenheit des durch das Batteriemanagementsystem unterstützten Produkts, der Batterie (oft leistungsstarke Geräte), kann Albertronic niemals für Folgeschäden oder Komplikationen bei der Verwendung des Batteriemanagementsystems durch den Kunden haftbar gemacht werden.
- Falls die Lieferungen dem Kunden nicht zugestellt werden: Die Verantwortung liegt in diesen Fällen immer beim Kurierdienst. Albertronic kann für solche Fälle nicht haftbar gemacht werden.
10. Urheberrechtsbestimmungen zu Albertronic
- Bei der Verwendung von Bildern und anderen Inhalten in Preislisten und/oder auf der Website achtet Albertronic darauf, dass dies im Einklang mit dem geltenden Urheberrecht geschieht.
11. Beschwerden und deren Behandlung
- Wenn der Kunde eine Reklamation (oder mehrere Reklamationen) über die Albertronic-Produkte/-Artikel hat, muss diese Reklamation (diese Reklamationen) klar und vollständig beschrieben werden. Vom Kunden wird erwartet, dass er in der Lage ist, seine Reklamationen im Hinblick auf die geltenden Berufsnormen klar und vollständig zu beschreiben.
- Der Kunde muss Albertronic innerhalb einer angemessenen Frist eine Reklamation (Beschwerden) über mangelhafte Produkte oder Dienstleistungen zukommen lassen. Dies ist der Fall, nachdem der Kunde den Mangel entdeckt hat oder ihn vernünftigerweise hätte entdecken müssen. Eine Mitteilung innerhalb eines Monats ist im Rahmen dieser Bestimmung/Artikel fristgerecht.
- Auch im Falle von Reklamationen ist es dem Abnehmer niemals gestattet, Beträge mit der Rechnung von Albertronic zu verrechnen. Der Abnehmer ist nicht berechtigt , den an Albertronic zu zahlenden Rechnungsbetrag zu senken. Die Befugnis zur Senkung des Rechnungsbetrags liegt immer und ausschließlich bei Albertronic.
- Der Kunde muss Albertronic stets die Möglichkeit geben, Beanstandungen zur Kenntnis zu nehmen und, falls von Albertronic beschlossen, für Ersatz oder Reparatur der gelieferten Waren zu sorgen.
- Die Beurteilung, ob ein Mangel für eine Kostenerstattung in Frage kommt, obliegt immer Albertronic.
- Bei mangelhaften Produkten/Gegenständen oder Dienstleistungen, die der Kunde reklamiert hat, wird Albertronic im Rahmen des Zumutbaren für Nachbesserung sorgen.
- Die Beurteilung, ob das, was in Artikel 11.6 dieser Bedingungen beschrieben ist, "innerhalb angemessener Grenzen" liegt, obliegt Albertronic. Selbstverständlich geht Albertronic bei dieser Beurteilung mit der gebotenen Sorgfalt vor.
- Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde über gewisse Kenntnisse im Umgang mit den Produkten verfügt und dass er von Albertronic behandelt wird. Dies liegt in der Verantwortung des Kunden.
12. Vertraulichkeit
- Der Auftraggeber und Albertronic sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und Albertronic voneinander oder aus anderer Quelle erhalten haben, vertraulich zu behandeln. Eine Information gilt als vertraulich, wenn sie von einer der Parteien mitgeteilt wurde oder wenn sich dies aus der Natur der Information ergibt.
13. GDPR (General Data Protection Regulation)
- Albertronic hält sich an das geltende Datenschutzrecht (GDPR). Hier können Sie die Datenschutzerklärung von Albertronic einsehen (Hyperlink) .
14. Bedeutung und Auslegung der Bedingungen und Konditionen
- Wenn und soweit aus Gründen der Angemessenheit und Billigkeit oder der unangemessenen Belastung einer Bestimmung des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geltend gemacht werden kann, hat die betreffende Bestimmung in jedem Fall eine nach Inhalt und Tragweite ähnliche Bedeutung, so dass sie angewendet werden kann.
15. Geltungsbereich nach Beendigung der Vereinbarung
- Die Bestimmungen dieser Bedingungen, die ausdrücklich oder stillschweigend auch nach der Beendigung eines Vertrages in Kraft bleiben sollen, bleiben auch danach in Kraft, und beide Parteien (Albertronic und der Kunde) sind weiterhin daran gebunden.
16. Widersprüchliche Klauseln
- Für den Fall, dass diese Bedingungen und die Auftragsbestätigung widersprüchliche Bedingungen enthalten, gelten die Bedingungen der Auftragsbestätigung, sofern eine ausdrückliche Auftragsbestätigung vorliegt. In allen anderen Fällen sind diese Bedingungen maßgebend.
17. Anwendbares Recht
- Für alle Verträge zwischen Albertronic und dem Kunden gilt das niederländische Recht.
18. Zuständiges Gericht
- Das Gericht von Rotterdam (Abteilung Zivilsachen) ist befugt, Streitfälle zur Kenntnis zu nehmen. Albertronic ist jedoch befugt, einen Streitfall einem nach dem Gesetz zuständigen Gericht vorzulegen, wenn das Gericht von Rotterdam nicht befugt ist, den Streitfall zur Kenntnis zu nehmen.