1. Allgemeine Geschäftsbedingungen Albertronic BV

In diesem Dokument finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Albertronic BV. Zunächst möchten wir Sie darüber informieren Albertronic BV lehnt hiermit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anderer Parteien ab.

 Erläuterungen zu Definitionen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

  • Auftragnehmer: Privatunternehmen[1] Albertronic, im Folgenden als „Albertronic“ bezeichnet Alberttronic.
  • Klient: Jede natürliche Person oder Körperschaft, die Dienstleistungen von Albertronic erwirbt oder mit der Albertronic über den Abschluss eines Geschäfts/einer Vereinbarung verhandelt.
  • Vereinbarung: Jede Vereinbarung, die zwischen Albertronic und dem Kunden getroffen/abgeschlossen wurde, unabhängig davon, wie diese Vereinbarung zustande kam.
  • Schriftliche Kommunikation: Jede Form der Kommunikation, die nicht verbal stattfindet. Digitale Kommunikation[2] ist daher in dieser Beschreibung enthalten.

2. Anwendbarkeit

  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Albertronic gelten für jedes Angebot von und jede Vereinbarung mit Albertronic oder zwischen Albertronic und einem Kunden, für die Albertronic diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Albertronic gelten unabhängig von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden. Diesen wird grundsätzlich widersprochen. Nur in Situationen, in denen die Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Albertronic nicht gelten, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Albertronic nicht.

3. Preise

  1. Als Preis für die zu liefernden Waren und/oder Dienstleistungen gilt der im Angebot von Albertronic in der per E-Mail zugesandten Preisliste angegebene Preis. Während der im Angebot angegebenen Frist werden die Preise der angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen nicht erhöht, ohne dass der Kunde darüber informiert wird.
  2. Die von Albertronic genannten Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

4. Die Vereinbarung

  1. Wenn Albertronic einen potenziellen Kunden kennengelernt hat und Albertronic beschließt, diesen Kunden in den Kundenstamm aufzunehmen, wird dem Kunden eine Liste mit Waren und Preisen per E-Mail zugesandt. Wenn der Kunde anschließend eine Bestellung aufgibt (basierend auf dieser E-Mail-Liste), wird von Albertronic eine Bestellbestätigung per E-Mail gesendet. Diese Art des Vertragsabschlusses schließt niemals andere Formen des Vertragsabschlusses zwischen Albertronic und dem Kunden aus.
  2. Der Vertrag zwischen Albertronic und dem Kunden kommt durch Angebot und Annahme zustande (Artikel 6:217 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Dies kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen, wobei die Definition des Begriffs „Vereinbarung“ in Artikel 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berücksichtigen ist.[1]
  3. Mitarbeiter von Albertronic oder von Albertronic beauftragte Dritte können keine verbindliche Vereinbarung mit dem Kunden treffen. Zusagen (mündlich oder schriftlich) binden Albertronic nicht, bis und soweit sie von einem autorisierten Vertreter von Albertronic bestätigt werden.
  4. Die zwischen Albertronic und dem Kunden geschlossenen Verträge haben grundsätzlich keine feste Laufzeit.
  5. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung(en) mit Albertronic können nur schriftlich und ausdrücklich vereinbart werden.
  6. Die Produktion der vom Kunden bestellten Artikel bei Albertronic beginnt, nachdem die Bestellung aufgegeben wurde und bei Albertronic eingetroffen ist.
  7. Für einmalige Aufträge gelten die gleichen Verfahren wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben.

[1] Der Vollständigkeit halber: Erklärungen, auch Mitteilungen, können in beliebiger Form abgegeben und in jedes Verhalten eingebettet werden (siehe § 3:37 BGB).

5. Umsetzung der Vereinbarung

  1. Albertronic garantiert jederzeit, dass die gelieferten Waren dem Vertrag entsprechen. Die endgültige Beurteilung, ob die von Albertronic gelieferten Waren und Dienstleistungen der Vereinbarung entsprechen, obliegt Albertronic.
  2. Wenn Albertronic es aus irgendeinem Grund für notwendig erachtet, wird der Kunde gebeten, im Voraus zu zahlen; Danach beginnt die Arbeit. In anderen als den oben beschriebenen Fällen wird Albertronic mit der Produktion beginnen, sobald der Auftrag des Kunden eingegangen ist.
  3. Wenn Albertronic dies für erforderlich hält, führt Albertronic Reparaturarbeiten durch, die in den Vertragsumfang fallen. In einigen Fällen können diese Reparaturarbeiten für den Kunden durch die geltende Garantie abgedeckt sein. Die Beurteilung, ob bestimmte Reparaturarbeiten unter die geltende Garantie fallen, obliegt stets Albertronic.
  4. Albertronic ist berechtigt, dem Kunden im Falle von Reparaturarbeiten Kosten in Rechnung zu stellen, wenn Albertronic dies für erforderlich hält.
  5. Albertronic leistet grundsätzlich keine Rückerstattung an den Kunden, es sei denn, Albertronic hält dies für gerechtfertigt und erforderlich.
  6. Albertronic wird bei der Umsetzung des Vertrags mit dem Kunden stets die größtmögliche Sorgfalt walten lassen. Bei der Durchführung des Vertrages handelt Albertronic nach den jeweils geltenden Berufsnormen. Diese beruflichen Standards können sich auch aufgrund technologischer Entwicklungen von Zeit zu Zeit ändern.
  7. Albertronic kann den Vertrag mit dem Kunden jederzeit kündigen. Dies bedeutet, dass Albertronic nicht mehr für den Kunden produziert und dass Albertronic, sobald es möglich ist, den Versand von Preislisten (siehe Artikel 3.1) an den Kunden einstellen wird. Versendet Albertronic die Preisliste jedoch versehentlich nach Beendigung des Vertrages noch, kann der Kunde keine Ansprüche auf Fertigungsleistungen, Lieferungen oder sonstige Leistungen von Albertronic geltend machen.
  8. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag jederzeit zu kündigen. Bestehende Rechtsbeziehungen zwischen Albertronic und dem Auftraggeber sind in diesem Fall abzuwickeln. Siehe unter anderem Artikel 15 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

6. Lieferbedingungen

  1. Die Lieferzeit/-frist der vom Kunden bestellten Artikel beträgt grundsätzlich 2 bis 3 Tage, die Lieferzeit ist jedoch nicht festgelegt. Die Lieferung kann sich jederzeit verzögern. Gibt es eine Verzögerung bei einer Bestellung? In diesem Fall gibt es keine feste Lieferzeit.
  2. Bei Lieferverzögerungen wird der Kunde schriftlich oder telefonisch informiert.
  3. Die Lieferung erfolgt, sobald die Produktion abgeschlossen ist.

7. Zahlungsbedingungen

  1. Wenn der Kunde zum ersten Mal eine Bestellung bei Albertronic aufgibt, muss die Zahlung im Voraus erfolgen. Nach erfolgreicher Erstbestellung/Zahlung erfolgt ebenfalls das in Artikel 7.2 beschriebene Verfahren.
  2. Die Rechnung für die gelieferte Ware wird gleichzeitig mit der Lieferung der Bestellung durch den Kunden versandt. Für diese Rechnung gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen.
  3. Bei Kreditkartenzahlungen wird die Zahlung per Vorkasse oder bei der Übermittlung der Bestellung an den Kunden verlangt. Bei Zahlung per Kreditkarte fallen zudem zusätzliche Kosten seitens Albertronic an, da diese Zusatzkosten ebenfalls von Albertronic getragen werden müssen.
  4. Wenn die Rechnung nicht innerhalb der in Artikel 7.2 beschriebenen Zahlungsfrist bezahlt wurde, erfolgt eine erste Zahlungserinnerung. Die Zahlungsfrist für diese Mahnung beträgt 14 Tage. Mit dieser ersten Zahlungserinnerung wird der Kunde über die Verwaltungskosten (€ 30,00) informiert, die im Falle einer zweiten Zahlungserinnerung in Rechnung gestellt werden.
  5. Wird die Rechnung nach der ersten Zahlungserinnerung nicht bezahlt, erfolgt eine zweite Zahlungserinnerung. Die Zahlungsfrist für die zweite Zahlungserinnerung beträgt 5 Werktage. Die Verwaltungskosten werden dem Kunden auch im Falle dieser zweiten Mahnung gemäß Artikel 7.4 in Rechnung gestellt.
  6. Wenn die zweite Zahlungserinnerung vom Kunden nicht bezahlt wurde, wird Albertronic die entsprechenden Schritte unternehmen, um dem Kunden die gesetzlich zulässigen Kosten in Rechnung zu stellen. Bei Bedarf wird ein Dritter zum Einzug ausstehender Beträge hinzugezogen.

8. Rechtliche Zinsen/außergerichtliche Kosten

  1. Im Falle der ordnungsgemäßen Zahlung ausstehender Rechnungen ist Albertronic gemäß dem niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuch berechtigt, gesetzliche Zinsen zu berechnen; ab dem Tag in Rechnung gestellt, an dem der Vertragsverzug eingetreten ist.
  2. Die außergerichtlichen Kosten, die Albertronic (oder einem beauftragten Dritten) entstehen, können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

9. Haftung

  1. Bei Lieferung von Zündung(en): Albertronic liefert die Zündung(en) an den Kunden. Aufgrund der Art der Zwecke, für die diese Zündung verwendet wird (unter anderem Autos mit relativ alten Baujahren), kann Albertronic grundsätzlich nicht für Folgeschäden und andere Schäden haftbar gemacht werden.
  2. Die Beweislast für Komplikationen mit von Albertronic hergestellten Zündungen liegt stets beim Kunden. Die Beurteilung, ob die Glaubhaftmachung eines Mangels seitens Albertronic ausreichend ist, obliegt stets Albertronic. Bei dieser Beurteilung arbeitet und bewertet Albertronic stets nach den geltenden professionellen Standards und orientiert sich am Maßstab der Angemessenheit und Fairness.
  3. Im Falle der Lieferung eines „Batteriemanagementsystems“: Das BMS soll die vorhandene(n) Batterie(n) des Kunden unterstützen. Dieses Batteriemanagementsystem steuert das Laden/Entladen der Batterien beim Kunden in die richtige Richtung. Aufgrund der Art des Produkts, das durch das Batteriemanagementsystem unterstützt wird, kann die Batterie (häufig leistungsstarke Geräte) von Albertronic verwendet werden niemals haftet für Folgeschäden oder Komplikationen, die sich aus der Nutzung des Batteriemanagementsystems durch den Kunden ergeben.
  4. Im Falle von Lieferungen, die nicht an den Kunden geliefert werden: Die Verantwortung liegt bei diesen Veranstaltungen stets beim Kurierdienst. In solchen Fällen kann Albertronic niemals haftbar gemacht werden.

10. Urheberrechtliche Bestimmungen bezüglich Albertronic

  • Bei der Verwendung von Bildern und anderen Inhalten in Preislisten und/oder auf der Website achtet Albertronic darauf, dass dies im Einklang mit dem geltenden Urheberrecht erfolgt.

11. Beschwerden und deren Bearbeitung

  1. Wenn der Kunde eine Beschwerde (oder Beschwerden) über die Produkte/Artikel von Albertronic hat, muss diese Beschwerde (diese Beschwerden) klar und vollständig beschrieben werden. Vom Auftraggeber wird erwartet, dass er in der Lage ist, Beschwerden im Hinblick auf die geltenden beruflichen Standards klar und vollständig zu schildern.
  2. Der Kunde muss innerhalb einer angemessenen Frist eine Beschwerde (Beschwerden) über fehlerhafte Produkte oder Dienstleistungen bei Albertronic einreichen. Dies geschieht, nachdem der Kunde den Mangel entdeckt hat oder ihn vernünftigerweise hätte entdecken müssen. Eine Mitteilung innerhalb eines Monats ist im Rahmen dieser Bestimmung/Artikels rechtzeitig.
  3. Auch im Falle von Reklamationen ist es dem Kunden niemals gestattet, Beträge mit der Rechnung von Albertronic zu begleichen. Der Kunde ist nicht erlaubt den an Albertronic zu zahlenden Rechnungsbetrag herabzusetzen. Die Befugnis, Rechnungsbeträge zu senken, liegt stets und ausschließlich bei Albertronic.
  4. Der Kunde hat Albertronic stets Gelegenheit zu geben, Beanstandungen zur Kenntnis zu nehmen und nach Entscheidung von Albertronic einen Ersatz oder eine Reparatur der gelieferten Ware zu veranlassen.
  5. Die Beurteilung, ob ein Mangel kostenerstattungsfähig ist, obliegt stets Albertronic.
  6. Im Falle fehlerhafter Produkte/Artikel oder Dienstleistungen, die der Kunde beanstandet hat, wird Albertronic im Rahmen angemessener Grenzen; Reparaturarbeiten sicherstellen.
  7. Die Beurteilung, ob das, was in Artikel 11.6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben wird, „innerhalb angemessener Grenzen“ liegt, liegt bei Albertronic. Selbstverständlich lässt Albertronic bei dieser Beurteilung die gebotene Sorgfalt walten.
  8. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde über bestimmte Kenntnisse im Umgang mit Produkten auf diese Weise verfügt und von Albertronic behandelt wird. Dies liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.

12. Vertraulichkeit

  • Der Kunde und Albertronic sind verpflichtet, die Vertraulichkeit aller vertraulichen Informationen zu wahren, die sie voneinander oder aus einer anderen Quelle erhalten haben; im Rahmen der Vereinbarung zwischen dem Kunden und Albertronic. Informationen gelten als vertraulich, wenn dies von einer der Parteien mitgeteilt wurde oder sich dies aus der Art der Informationen ergibt.

13. DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)

  • Albertronic hält sich an die geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO). Sehen Sie sich die Datenschutzerklärung an hier (Hyperlink) von Albertronic.

14. Bedeutung und Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Wenn und soweit aus Gründen der Angemessenheit und Fairness oder der unangemessen belastenden Natur einer Bestimmung der Vereinbarung und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Berufung nicht möglich ist, hat die betreffende Bestimmung in jedem Fall eine möglichst ähnliche Bedeutung hinsichtlich Inhalt und Umfang die Bedeutung, damit sie angewendet werden kann.

15. Geltungsbereich nach Vertragsbeendigung

  • Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, von denen ausdrücklich oder stillschweigend vorgesehen ist, dass sie auch nach Beendigung eines Vertrags in Kraft bleiben, bleiben auch danach gültig und in Kraft; und beide Parteien (Albertronic und der Kunde) bleiben weiterhin gebunden.

16. Widersprüchliche Klauseln

  • Sollten diese AGB und die Auftragsbestätigung widersprüchliche Bedingungen enthalten, gelten bei ausdrücklicher Auftragsbestätigung die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Bedingungen. Im Übrigen sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend.

17. Anwendbares Recht

  • Für alle Verträge zwischen Albertronic und dem Kunden gilt niederländisches Recht.

18. Zuständiges Gericht

  • Für die Entscheidung von Streitigkeiten ist das Gericht Rotterdam (Abteilung für Zivilsachen) zuständig. Dennoch ist Albertronic befugt, eine Streitigkeit gemäß dem Gesetz einem zuständigen Gericht vorzulegen, wenn das Gericht Rotterdam nicht befugt ist, über die Streitigkeit zu entscheiden.